Digitale Grundbildung

Ab dem Schuljahr 2022/23 gilt der verordnete Lehrplan zum Pflichtfach “Digitale Grundbildung” für die 5., 6. und 7. Schulstufe an Mittelschulen und an den AHS-Unterstufen. Ab dem Schuljahr 2023/24 soll Digitale Grundbildung ein Pflichtfach für die gesamte Sekundarstufe 1 sein. Anstatt der bisherigen Möglichkeit des integrativen Unterrichts als verbindlicher Übung, findet das Fach “Digitale Grundbildung” nun verpflichtend mit einer eigenen Unterrichtsstunde pro Woche statt und wird von den Lehrpersonen benotet.

Arbeitsbereiche:

Im Segment “Didaktische Grundsätze” werden drei Arbeitsbereiche genannt, welche im Zuge der Vermittlung des Faches “Digitale Grundbildung” eine essentielle Rolle spielen. Die drei Teilbereiche sollen ausgewogen und miteinander vernetzt die Basis für die praktische Umsetzung darstellen.

Folgende Arbeitsbereiche sollen behandelt werden:

  • Medienbildung: Das Zusammenspiel von Nutzung und Teilhabe an der aktuellen medialen Welt. Kritische und reflektierte Denkprozesse werden in Bezug auf Medieninhalte, Mediennutzung und Bedingungen für eine mediale Teilhabe gestärkt.
  • Informatische Bildung: Das Analysieren, Interagieren, Modellieren, Programmieren und Testen von technischen Systemen (zB Software) und Daten soll kritisches Denken, Kreativität, Kommunikation und Kooperation fördern. Außerdem sollen Grundlagen des Computational Thinking vermittelt und praktiziert werden.
  • Gestaltungskompetenz: Informatische Bildung und Medienbildung wird als eine sich ergänzende Kombination angesehen. Der Fokus liegt auf einem kreativen und produktiven Umgang mit Medien.

Kompetenzen:

Im Lehrplan werden fünf Kompetenzen genannt, die eine Zielorientierung für den Unterricht darstellen. Die Kompetenzen sind für jede Schulstufe (5.-8.) separat erklärt und in Lernziele sowie Anwendungsbereiche unterteilt.

Folgende Kompetenzen sollen erworben werden:

  • Orientierung: Gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren
  • Information: Verantwortungsvoller Umgang mit Daten, Informationen und Informationssystemen
  • Kommunikation: Kommunikation und Kooperation unter Nutzung informatischer und medialer Systeme
  • Produktion: Erstellen digitaler Inhalte und Programmieren mit Fokus auf dem Zerlegen von Problemen, Erkennen von Mustern und Entwerfen von Algorithmen
  • Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von der Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Die konkrete Aufschlüsselung pro Schulstufe und praktische Umsetzungsmöglichkeiten für den Unterricht finden Sie unter den angegeben Links oben.

Lernziele

Jeder Kompetenzbereich für jede Schulstufe beinhaltet eigene Lernziele. Diese sind in drei Teilbereiche des Frankfurt Dreiecks unterteilt, welche eine Orientierung dafür geben sollen, Themen der Digitalen Grundbildung didaktisch bearbeiten zu können. Die einzelnen Lernziele sind mit den Buchstaben T, G oder I, also technisch-medial, gesellschaftlich-kulturell und interaktionsbezogen, für die jeweiligen Bereiche gekennzeichnet.

Die drei Ebenen des Frankfurt Modells sind:

  • Strukturen und Funktionen digitaler informatischer und medialer Systeme und Werkzeuge (T): 
    Die Auswirkungen von informatischen Funktionsweisen und Wirkprinzipien auf die gesellschaftlichen und kulturellen Aspekte des täglichen Lebens werden kritisch hinterfragt. 
  • Gesellschaftliche Wechselwirkungen durch den Einsatz digitaler Technologien (G):
    Soziale Strukturen und die Entstehung von Kommunikation und Umgangsformen im digitalen Bereich werden reflektiert.
  • Interaktion in Form von Nutzung, Handlung und Subjektivierung (I):
    Die Intention mit welcher Medieninhalte und Systeme gestaltet, erstellt und genutzt werden, wird analysiert und hinterfragt.