Betrügerische Abo-Fallen als Top-Beschwerdegrund 2017
Im Internet zu shoppen oder Online-Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, ist heutzutage längst Teil des Alltags. Doch nicht immer verlaufen diese Dinge reibungslos, wie der nun veröffentlichte Jahresbericht 2017 des Internet Ombudsmanns zeigt: 3.219 Beschwerden sind 2017 bei der unabhängigen Streitschlichtungs- und Beratungsstelle rund um das Thema E-Commerce eingegangen. Zu den häufigsten Beschwerdegründen zählten Abo-Fallen, Vertragsstreitigkeiten und Lieferprobleme.
Häufigster Beschwerdegrund 2017: Abo-Fallen
Fast zwei Drittel der beim Internet Ombudsmann im Jahr 2017 eingegangenen Beschwerden hatten mit Betrug oder betrugsähnlichen Angeboten im Internet zu tun. Insgesamt fallen deutlich mehr Beschwerden über Dienstleistungen (63%) als über Warenbestellungen (37%) an. Betroffen seien dabei vor allem Erotik- und Partnerbörsen, E-Mail-Services und Reisebuchungen. Mit insgesamt 48 Prozent waren Abo-Fallen im Jahr 2017 der mit Abstand häufigste Beschwerdegrund. Der Spitzenreiter aus dem Vorjahr (2016: 32%) verzeichnete somit nochmals einen deutlichen Anstieg. Die Top 5-Beschwerdegründe 2017 im Überblick:
- Abo-Fallen (48%)
- Vertragsstreitigkeiten (19%)
- Nicht erfolgte oder verspätete Leistungen (10%)
- Probleme mit dem Rücktrittsrecht (6%)
- Probleme mit Gewährleistung und Garantie (5%)
Stark verbreitet haben sich vor allem betrügerische Streaming-Plattformen für Filme, wie der Internet Ombudsmann informiert. Die Vorgehensweise sei dabei stets gleich: Verbraucher werden mittels bestimmter Suchbegriffe oder Online-Werbung auf Streaming-Plattformen gelockt. Um das vermeintliche Angebot zu nützen, ist jedoch eine Registrierung mit Namen, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer nötig. Nach wenigen Tagen folgt eine E-Mail, die darauf hinweist, dass die Gratis-Testphase für das kostenpflichtige Abo, das man abgeschlossen hätte, abgelaufen sei. Aufgrund mangelnder Hinweise auf die Kosten bei der Anmeldung ist jedoch gar kein gültiger Vertrag zustande gekommen.
Neu ist bei dieser Form der Abo-Falle jedoch, dass auf die Verbraucher auch mittels Telefonanrufen Druck gemacht wird die Rechnungen zu bezahlen. Youtube-Videos und Foreneinträge, in denen vermeintliche Experten behaupten, dass die Forderungen rechtmäßig seien, zeigen die systematische Vorgehensweise. Bernhard Jungwirth, Projektleiter Internet Ombudsmann, erklärt: „Wichtig ist, dass sich die Betroffenen nicht einschüchtern lassen. Bei diesen Abo-Fallen können sie die Zahlungsaufforderung meist einfach ignorieren. Der Internet Ombudsmann hilft, den Sachverhalt vollständig abzuklären.“
Vertragsstreitigkeiten und Lieferpobleme in den Top 3
Mit 19 Prozent finden sich Vertragsstreitigkeit auf Platz zwei der häufigsten Beschwerdegründe 2017. In vielen Fällen ist die Frage, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist bzw. die Höhe des Kaufpreises der wesentliche Streitpunkt. Zu den „Top 3“-Unternehmen in dieser Kategorie zählt unter anderem der E-Mail-Dienst-Anbieter GMX, da viele GMX „FreeMail“-User unbewusst einen kostenpflichtigen Vertrag für einen „ProMail“ oder „TopMail“-Tarif abschließen. Luxstyle (ungewollte Bestellungen und wiederkehrende Lieferungen von Kosmetikartikeln) und Viagogo (Probleme rund um die Vermittlung von Veranstaltungstickets) liegen auf Platz 2 und 3.
Zusätzlich zu den 3.219 Beschwerden, die 2017 beim Internet Ombudsmann eingingen, wurden auch 2.095 Anfragen behandelt, die keine konkreten Beschwerden gegen ein Unternehmen zum Inhalt hatten. Darin handelte es sich vor allem um Rechtsfragen zu Vertragsstreitigkeiten, Gewährleistung bzw. Garantie, Lieferprobleme sowie Datenschutz. Dies verdeutliche die Wichtigkeit von Prävention, betont der Internet Ombudsmann und informiert daher auf der Webseite Watchlist Internet stets über aktuelle Betrugsfälle und Online-Fallen.
Über den Internet Ombudsmann
Das Projekt Internet Ombudsmann wurde vom ACR-Institut Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation entwickelt und wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie von der Bundesarbeitskammer gefördert. Die außergerichtliche Streitschlichtung und Bearbeitung von Anfragen durch den Internet Ombudsmann ist für alle beteiligten Parteien kostenlos. Auf der Watchlist Internet informiert der Internet Ombudsmann über aktuelle Betrugsfallen im Internet.