Künstliche Intelligenz und Urheberrecht

Wem gehört ein von einem KI-Tool geschaffenes Werk?

Schwerpunkt: KI
Auf dem Bild ist ein Bildschirm vor einem Netz aus Fotos zu sehen - auf dem Bildschirm ist ein menschliches Gehirn in der Schablone eines menschlichen Körpers zu sehen

Mit der Verbreitung und leichteren Zugänglichkeit von KI-Tools, mit denen durch die Eingabe von wenigen Befehlen Texte, Bilder oder Musik geschaffen werden können, stellt sich zunehmend auch die Frage nach den Urheberrechten auf solche Werke. Wem gehört ein von einer Künstlichen Intelligenz produzierter Inhalt?

Ohne Mensch kein Schutz durch Urheberrecht

Selbst wenn diverse Aspekte der Frage noch einer genaueren Klärung bzw. Ausdifferenzierung bedürfen, so ist die Meinung der meisten Rechtsexperten dazu relativ klar: Von KI-Tools geschaffene Inhalte unterliegen nach österreichischem Recht keinem Schutz durch das Urheberrecht. Grundlegend wird dabei vor allem immer §1 des Urheberrechtsgesetzes angeführt, der wie folgt festlegt: “Werke im Sinne dieses Gesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst.” Die “eigentümliche geistige Schöpfung” kann dabei laut übereinstimmender Auslegung nur von natürlichen Personen - also konkreten Menschen - erbracht werden (näher ausgeführt etwa auch im Beitrag “Künstliche Intelligenz trifft Urheberschaft” auf dem Standard-Blog).

Als international beispielgebend wird dafür auch immer wieder der etwas kurios anmutende Fall rund um das Makaken-Äffchen Naruto aus 2015 herangezogen, dem von US-Gerichten kein Urheberrecht auf ein von ihm geschossenes Selfie zugestanden wurde. Größer diskutiert wird lediglich, ob etwa die Bediener:innen oder auch die Schöpfer:innen von den KI-Tools unter Umständen einen Schutz durch das Urheberrecht anmelden könnten. Letztere wurden etwa bereits in Großbritannien, Irland und Neuseeland berücksichtigt (dazu auch der Artikel “Künstliche Intelligenz und Urheberrecht - wem gehört was?”). Entsprechende gesetzliche Regelungen dafür gibt es in Österreich bisher aber nicht.

Verletzt Künstliche Intelligenz das Urheberrecht?

Selbst wenn auf KI-generierte Inhalte keine Urheberschaft angemeldet werden kann, so kann Künstliche Intelligenz sehr wohl Urheberrechtsverletzungen begehen. So verklagte etwa kürzlich die US-Fotoagentur Getty Images den Hersteller des KI-Zeichenprogramms Stable Diffusion, weil das Tool beim Kreieren von neuen Inhalten offensichtlich auf die Fotodatenbank des Unternehmens zugegriffen hatte. Um dies in Zukunft zu verhindern, wird mittlerweile bereits mit einem “Schutzüberzug” (engl. “Glaze”) für Bilder und Kunstwerke experimentiert, der für das menschliche Auge unsichtbar ist, aber die KI von einem Zugriff abhält (dazu Standard-Artikel “Neue Software soll Bilder für KI ‘unlernbar’ machen”).

Mehr Informationen

Mehr Informationen zu Urheberrecht und Schule erhalten Sie unter anderem unter folgenden Links:

Zur näheren Auseinandersetzung mit der Frage von Künstlicher Intelligenz und Urheberrecht empfiehlt sich zudem auch eine hier verlinkte Masterarbeit an der Johannes Kepler Universität Linz, die unter anderem auch beleuchtet, ob ein(e) Bediener:in eines KI-Tools als Mitschöpfer:in eines geistigen Werkes betrachtet werden könnte.



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