Hass im Netz: Infos und Meldestellen
Hält man sich online gelegentlich in sozialen Netzwerken auf, ist man wahrscheinlich auch schon über gehässige oder beleidigende Kommentare gestoßen. Da auch sehr viele Kinder und Jugendliche Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube und Co. nutzen, sind auch sie nicht vor Hass im Netz gefeit. Umso wichtiger ist es, dass sie wissen, wie sie mit solchen Kommentaren im Zweifelsfalls umgehen können.
Toxischer Kreislauf
Doch warum hinterlassen Menschen online überhaupt gehässige Kommentare? Obwohl die Nutzer:innen auf vielen Plattformen mit ihrem Klarnamen registriert und sichtbar sind, vermittelt das Internet vielen ein Gefühl der Anonymität und der Sicherheit. Wer jemanden von Angesicht zu Angesicht beleidigt, muss sich außerdem unmittelbar mit der Reaktion des Gegenübers auseinandersetzen. Online ist dies aber nicht der Fall: Ein beleidigender Kommentar ist schnell geschrieben und die Reaktion des bzw. der Betroffenen wird höchstens durch eine virtuelle Antwort vermittelt, jedoch nicht direkt. Zudem gibt es vielen ein gutes Gefühl, andere runterzumachen. Online wird man dafür mitunter sogar “belohnt”, z.B. durch Reaktionen, Likes und Aufmerksamkeit von anderen Nutzer:innen. Umso wichtiger ist es daher bei beleidigenden oder gehässigen Kommentaren zu reagieren um den toxischen Kreislauf zu durchbrechen.
Dokumentieren und melden
Stößt man online auf Hasskommentare, ist es das Um und Auf diese an die Plattform-Betreiber:innen zu melden. Bei allen gängigen sozialen Netzwerken gibt es Möglichkeiten unangemessene Inhalte zu melden. Wie genau das auf welcher Plattform funktioniert, kann in den Privatsphäre-Leitfäden von Saferinternet.at nachgelesen werden. Gemeldete Inhalte werden in weiterer Folge durch die Plattform-Betreiber:innen überprüft und bei Bedarf gelöscht. Es gibt jedoch noch weitere Meldestellen, die im Bedarfsfall helfen können:
- ZARA - #GegenHassimNetz: Meldestelle für hasserfüllte Online-Inhalte und Cybermobbing.
- Stopline.at: Meldestelle für nationalsozialistische oder kinderpornografische Online-Inhalte.
- Rat auf Draht - 147: Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche bei Fragen, Problemen und in Krisensituationen, z.B. auch wenn sie selbst von Hass im Netz betroffen sind.
Offline verboten = online verboten
Ist man selbst von Hasspostings betroffen, sollten diese unbedingt dokumentiert werden, z.B. mittels Screenshot inkl. Datum und Uhrzeit. Weiters sollten solche Inhalte gemeldet und die entsprechende Person blockiert werden. Auf einigen Plattformen gibt es auch die Möglichkeiten, Direktnachrichten anhand bestimmter Emojis oder Wörter automatisch in einen eigenen Ordner auszusortieren, um diese dann z.B. gesammelt zu löschen. Was offline verboten ist, ist auch online strafbar. Ist man also betroffen von Drohungen, Cybermobbing oder nationalsozialistischen Inhalten, können diese zur Anzeige gebracht werden. Sollten Sie beobachten, dass andere Opfer von Hasspostings sind, kann es helfen den Betroffenen Unterstützung anzubieten.