Vorsicht bei TikTok & Co: Infos, Tipps & Praxis-Ideen

Das Bundeskriminalamt verweist auf das Urheberrecht, das Recht am eigenen Bild und die Grooming-Gefahr.

Berichte & Reportagen Jugendkultur
In der App TikTok, vormals Musical.ly, dreht sich alles um kurze Videos, zumeist mit musikalischer Untermalung.

Schon im Jugend-Internet-Monitor 2019 gaben 19% der befragten Jugendlichen an, regelmäßig die App TikTok zu nutzen. Dabei handelt es sich um ein soziales Netzwerk, in welchem bis zu fünf Minuten lange Videos aufgenommen, bearbeitet und mit Musik hinterlegt werden. Mit Hashtags und einer Caption (einer Art Bildunterschrift) versehen werden diese dann im sozialen Netzwerk hochgeladen und mit den Freunden oder der Öffentlichkeit geteilt. Gemäß den Nutzungsbedingungen kann die App mit Unternehmenssitz in China mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten ab einem Alter von 13 Jahren genutzt werden. In den vergangenen Monaten erfuhr das soziale Netzwerk rund um die kreativen Kurzvideos zunehmende Aufmerksamkeit. Anlässlich dessen rät das Bundeskriminalamt (kurz: BKA) nun präventiv zur Vorsicht im Umgang mit TikTok und Co.

@zachking

They rejected my application to Hogwarts but I still found a way to be a wizard. ????#illusion #magic #harrypotter

♬ Zach Kings Magic Broomstick - zachking

Urheberrechtsverletzungen

Nur allzu gerne werden beliebte Popsongs als Hintergrundmusik von z.B. Tanzvideos verwendet. Doch dass derartige Lieder sowie auch Fotos oder Videos im Internet frei abrufbar sind, bedeutet nicht, dass diese auch beliebig verwendet werden dürfen, erinnert das BKA: Urheberrechtlich geschützte Werke (z.B. Musik, Fotos, Videos) dürfen nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers oder Urhebers vervielfältigt werden – auch das Hochladen in sozialen Netzwerken fällt darunter. In den TikTok-Nutzungsbedingungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die NutzerInnen die Verantwortung für die Einhaltung der Urheberrechte der verwendeten Inhalte tragen.

Recht am eigenen Bild

Zudem gilt auch online das Recht am eigenen Bild. Vor der Veröffentlichung von Fotos oder Videos im Internet sollte daher stets die Einverständnis von allen Abgebildeten eingeholt werden. Wurden unangenehme Inhalte erst einmal online veröffentlicht, ist es nahezu unmöglich sie wieder zu entfernen. Stellt man fest, dass sich nachteilige Fotos oder Videos von sich auf einer Plattform befindet, sollte man die Person, die die Aufnahme veröffentlicht hat, kontaktieren oder den Seitenbetreiber um Löschung bitten. Wird es nicht entfernt, können Stellen wie www.ombudsmann.at weiterhelfen.

Grooming

TikTok ist speziell bei jüngeren Jugendlichen sehr beliebt. Wie bei jedem Messenger-Dienst ist daher auch hier Vorsicht in Sachen Grooming geboten. Dabei werden Kinder und Jugendliche von fremden Erwachsenen angeschrieben, die auf sexuelle Kontakte abzielen. Messenger-Dienste sind dafür leider eine geeignete Plattform, denn wer sich in Chats wirklich hinter den Nicknames verbirgt, ist meist kaum festzustellen. Diese besondere Form der sexuellen Belästigung ist gerichtlich strafbar.


Tipps:

  • Vorsicht bei Popsongs, Filmmusik & Co.: Videos, die urheberrechtlich geschützte Werke (z.B. Musik) enthalten, herunterladen und den FreundInnen am Handy zeigen. Alternativ: Solche Videos in der App nur mit den Freunden teilen, nicht öffentlich – denn das ist ohne Zustimmung des Urhebers nicht erlaubt.
  • Privatsphäre schützen: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu den Privatsphäre-Einstellungen auf TikTok wird auf Saferinternet.at geboten.
  • Risiken abklären: Je besser Risiken wie Urheberrechtsverletzungen, Verletzungen des Rechts am eigenen Bild, Hasskommentare oder Grooming bekannt sind, desto eher kann der Nutzer oder die Nutzerin im Zweifelsfall entsprechend reagieren.
  • Bei Problemen Hilfe holen: Im Problemfall helfen Beratungsstellen wie Rat auf Draht, Saferinternet.at oder der Ombudsmann weiter.
  • Kreativ sein: In TikTok-Videos muss nicht immer unbedingt der Nutzer oder die Nutzerin selbst zu sehen sein, mit ein bisschen Kreativität gelingen auch tolle Videos mit Zeichnungen oder ähnlichem.



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