Wenn InfluencerInnen Junkfood vermarkten

Ein foodwatch-Report zeigt, wie Social Media-Stars unausgewogene Lebensmittel an junge Fans vermarkten.

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In den Videos von Viktoria & Sarina finden sich nicht nur laufend diverse Süßigkeiten und andere unausgewogene Lebensmittel, sondern auch ihre eigenen Lebensmittel – so z.B. eine Torte oder ein Keksteig zum Löffeln.

Lebensmittelkonzerne wie Coca-Cola, McDonald‘s und Mondelez nutzen bekannte Social-Media-Stars, um zuckersüße Getränke, fettige Snacks und Süßigkeiten gezielt an Kinder zu vermarkten. Das ist das Ergebnis einer umfassenden Recherche der KonsumentInnenschutzorganisation foodwatch. Junge InfluencerInnen bewerben Junkfood und Süßigkeiten auf YouTube, TikTok oder Instagram – und erreichen damit Millionen junger Fans.

Hohes Vertrauen der Fans wird genutzt

Für die Recherche hat foodwatch im Jahr 2020 über mehrere Wochen tausende Posts, Storys und Videos bekannter Social-Media-Stars untersucht und zahlreiche Belege für entsprechende Werbung dokumentiert. Der gesamte Report kann online kostenlos eingesehen werden. So findet sich beispielsweise am Kanal der beiden österreichischen YouTuberInnen Viktoria & Sarina nicht nur Werbung für den nach ihnen benannten “Keksteig zum Löffeln”, sondern auch Videos wo eine Torte mit noch mehr Süßigkeiten verziert wird. Ihr “Mitmachbuch” war zeitweilig dem McDonald’s Happy Meal als Zugabe beigelegt. Manches ist als Werbung gekennzeichnet, anderes jedoch nicht.

Kinder können zudem oft noch nicht oder nur schwer erkennen, dass Werbung darauf abzielt, ihr Konsumverhalten zu beeinflussen. Zudem genießen InfluencerInnen häufig sehr viel Vertrauen und hohe Glaubwürdigkeit unter ihren Fans. „Diesen Einfluss machen sich Lebensmittelunternehmen zunutze, um für ihre süßen Limonaden, Torten und Schokoriegel zu werben“, sagt Heidi Porstner, Leiterin von foodwatch Österreich.

Selbstregulierung statt gesetzlichem Verbot

Rechtlich sind den Unternehmen wenig Grenzen gesetzt, wenn sie mit InfluencerInnen Lebensmittel an Minderjährige bewerben wollen. Direkte gesetzliche Verbote oder Einschränkungen von Kindermarketing für unausgewogene Lebensmittel gibt es in Österreich keine. Die seit Jahresanfang neu geltenden Werberegeln, die u.a. für YouTuberInnen gelten, setzen auf Selbstregulierung: MediendienstanbieterInnen müssen sich selbst Richtlinien auferlegen, welche Bewerbung von unausgewogenen Lebensmitteln im Umfeld von Kindersendungen sie für unangebracht halten.

Unterrichtsidee: Der Gegenentwurf

Diese Erkenntnisse können für den Unterricht zum Anlass genommen werden, um gesunde Ernährung zu thematisieren. Auch über den Werbeeffekt von Produktplatzierung in YouTube-Videos lässt sich anlässlich dessen gut sprechen. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihren SchülerInnen: Wie könnten gesunde Lebensmittel in ähnlich unterhaltsamer Weise auf YouTube beworben werden? Gemeinsam könnte ein kurzes Video als “Gegenentwurf” aufgenommen werden. So wird ihren SchülerInnen nicht nur Mediengestaltung, sondern auch Medienkritik vermittelt.



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