VWA neu: Künftig auch Medienprojekte erlaubt

Die Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) wird zur Abschließenden Arbeit – und lässt erstmals neue Medienformate zu.

Ein Laptop steht auf einem Schreibtisch, darauf steht ein Mikrofon auf einer Halterung, im Hintergrund liegen Kopfhörer.
Aus der Vorwissenschaftlichen Arbeit wird die Abschließende Arbeit – und die kann künftig z.B. auch in Form eines Podcasts oder einer Videoreportage abgegeben werden.

Seit über zehn Jahren ist die Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) an Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) verpflichtend. Diese sei nun aber nicht mehr zeitgemäß, erklärte Bildungsminister Martin Polaschek kürzlich gegenüber der Presse. Die VWA wird daher schon im kommenden Schuljahr 2024/25 zur Abschließenden Arbeit und darf als solche z.B. auch in Form eines Medienprojekts abgegeben werden.

Medienprojekt als Abschlussarbeit möglich

Die Abschließende Arbeit “kann künftig auch das Produkt eines forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Prozesses sein”, heißt es seitens des Bildungsministeriums. Konkret können Schüler:innen künftig also z.B. ein Multimediaprodukt, eine Videoreportage, einen Podcast oder eine empirische Erhebung mit Interpretation abgeben. Schüler:innen an Gymnasien sollen dadurch Arbeiten erstellen können, die noch besser ihren Interessen und Neigungen entsprechen und auch gesellschaftliche, mediale Entwicklungen berücksichtigen.

Um die Arbeiten überprüfen und beurteilen zu können, sind eine entsprechende Dokumentation und Reflexion des Entstehungsprozesses und der verwendeten Quellen wichtig. Damit soll auch die Quellenkritik der Schüler:innen gestärkt und die Eigenständigkeit der Arbeit besser zum Ausdruck gebracht werden.

Regelungen für die Übergangszeit

Bis inklusive dem Schuljahr 2028/29 haben AHS-Schüler:innen die Wahl zwischen der Erstellung und Präsentation der Abschließenden Arbeit oder einer zusätzlichen mündlichen oder schriftlichen Prüfung im Rahmen der Matura. Für das kommende Schuljahr 2024/25 muss diese Entscheidung bis 30. September 2024 bekannt gegeben werden. Wer die Abschlussarbeit schon im kommenden Schuljahr in anderer Form erarbeiten will (z.B. multimedial), benötigt dafür die Zustimmung der betreuenden Lehrperson. An Berufsbildenden Mittleren Schulen (BMS) wird die Abschlussarbeit abgeschafft. Die Diplomarbeit an Berufsbildenden Höheren Schulen bleibt erhalten und unverändert.


Tipps zur Mediengestaltung im Unterricht:

Um Schüler:innen zu befähigen, gehaltvolle Medienprojekte umzusetzen und Quellen kritisch zu beurteilen, ist es hilfreich, dies zuvor gemeinsam im Unterricht zu erproben. Die folgenden Fortbildungen, Informationen und Materialien können dabei hilfreich sein:



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